Lügen, Leugnen oder schweigen?

In einem Interview im Tages-Anzeiger spricht Kollege RA Valentin Landmann über seine Erfahrungen als Strafverteidiger. Das Interview steht unter folgendem (zu stark verkürzenden) Lead:

Was soll man tun, wenn man von der Polizei erwischt wurde: Lügen? Schweigen? Leugnen? Der Milieu-Anwalt Valentin Landmann empfiehlt dasselbe wie ein Priester: das Geständnis.

In dieser verkürzten Form ist das mit Sicherheit nicht richtig und dürfte auch von Landmann so nicht unterstützt werden. Für Landmann hängt es nicht zuletzt von der “Erfahrung” des Beschuldigten ab, ob er schweigen oder aussagen soll:

Anfängliches Schweigen empfehle ich nur Ersttätern, also Laien.

Der verhaftete Laie neigt am ehesten zu absolut sinnlosen und katastrophalen Falschaussagen. Im Schreck versucht er Sachen zu bestreiten, die beweisbar passiert sind. Das passiert auch ehrlichen Männern und Frauen. So kann es sich für den braven Bürger aufdrängen, zu sagen: «Ich habe in amerikanischen Krimis gesehen, dass man am Anfang die Aussage verweigern soll.» Eine solche Formulierung gibt zumindest einen gewissen Idiotenbonus.

Meiner Meinung nach ist es nie falsch und fast immer richtig ist, anfänglich zu schweigen. Der Preis kann allerdings hoch sein, weil es der Staat mit Untersuchungshaft (Schweigen kann Kollusionsgefahr erhalten) und empfindlicher Strafe (Strafmilderungsgründe entfallen) quittieren könnte.

Wer diesen Preis nicht zu zahlen bereit ist, legt auch schon mal ein unwahres Geständnis ab.