Lull und lall

Aus hirschgehörntem Anlass mal was Ausserstrafrechtliches.

Auch Deutschland stellt die Frage nach den Grenzen der Kunstfreiheit. Gemäss der Süddeutschen hat ein Berliner Gericht dem öffentlich-rechtlichen Sender SWR 3 einen Maulkorb verpasst und damit die Persönlichkeit des serienmässig verballhornten DFB-Präsidenten über die Kunstfreiheit gestellt.

‚Die Richter notierten, der SWR behaupte mit seiner Comedy-Serie, Mayer-Vorfelder sei „stets und ständig angetrunken“ und spreche auch „bei Ausübung seiner Amtsgeschäfte als DFB-Präsident“ ständig dem Alkohol zu. Dies sei falsch, wandte Mayer-Vorfelder ein, und der neunte Zivilsenat des Kammergerichtes folgte ihm: „Dass die aufgestellte Tatsachenbehauptung unwahr ist, hat der Antragsteller glaubhaft gemacht.“ ‚ MV darf nun auch nicht mehr Mblau genannt werden.