Luzern hört mit

Dass Gespräche zwischen inhaftierten Personen und Strafverteidigern vertraulich sind, weiss man (Art. 235 Abs. 4 StPO). Dass Telefongespräche zwischen ihnen nach Möglichkeit trotzdem aufgezeichnet werden, ahnte man schon immer. Wer als Anwalt mit seinem inhaftierten Klienten über die Telefonanlage des Gefängnisses geheimnisrelevante Dinge kommuniziert, wird seinen Berufspflichten deshalb kaum genügen. Dies gilt spätestens seit heute. Heute wurde öffentlich bekannt, dass im Grosshof sämtliche Telefonate aufgezeichnet und ein Jahr lang aufbewahrt werden (selbstverständlich werden sie nur aufgezeichnet und aufbewahrt, weil die Anlage so programmiert ist. Sie werden aber natürlich niemals abgehört. Wieso auch! Ist zudem ja verboten!). Mehr dazu findet sich – für Abonnenten der Neuen Luzerner  Zeitung hier. What’s next? Dass in manchen Gefängnissen die Besprechungszimmer verwanzt sind, ahnt man ja auch schon lange. Aber so weit müssen wir nicht gehen, denn der Grosshof informiert “Anwaltspersonen” ausdrücklich wie folgt: grosshof