Mafioso und Persönlichkeit

Das Bundesstrafgericht (BStGer SK.2016.48 vom 14.02.2017, Einzelrichter) hat einen Beschuldigten von Schuld und Strafe freigesprochen, über den in zahlreichen Medien (teilweise ungenügend anonymisiert) negativ berichtet worden war.

Das Bundesstrafgericht stellt eine schwere Persönlichkeitsverletzung fest und spricht dem Mann eine Genugtuung von gerade einmal CHF 2,000.00 zzgl. Zins zu:

Der Beschuldigte wurde in den Schweizer Medien wiederholt im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren erwähnt; im Internet sind zahlreiche Artikel der Zeitungen Tagesanzeiger, NZZ, Blick, 20 Minuten, Le Matin, Le Temps etc. zu finden, in denen er als „A.“ (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens) oder mit vollem Namen erwähnt wird. Insbesondere hat der Schweizer Presserat mit Stellungnahme vom 26. August 2010 festgestellt, dass der Blick mit der Veröffentlichung des Artikels „Er war der Schweizer Filialleiter der Wett-Mafia“ in der Ausgabe vom 4. Februar 2010 seine journalistischen Pflichten verletzt habe. So hätten das Porträtbild des Beschuldigten, auf dem nur die Augenpartie mit einem schmalen Streifen abgedeckt gewesen sei, und weitere Angaben eine über das nähere soziale Umfeld hinausgehende Identifizierung ermöglicht (cl. 9 pag. 16.1.39).
Der Beschuldigte wurde durch die Darstellung seiner Person als Mafioso und das Publizieren von Informationen, die seine Identifizierung erlauben, in seiner Persönlichkeit schwer beeinträchtigt und ist daher zu entschädigen. Das Gericht erachtet diesbezüglich eine Genugtuung in Höhe von Fr. 2‘000.– als der Schwere der Persönlichkeitsverletzung angemessen. Dieser Betrag ist ab dem Zeitpunkt der schwersten Verletzungshandlung, dem Erscheinen des Blick-Artikels am 4. Februar 2010, mit 5 % zu verzinsen (E. 4.4.2).

Das Honorar des amtlichen Verteidigers wurde in einem separaten Verfahren und insofern vorbildlich festgesetzt (BStGer SN.2017.3 vom 21.03.2017). Der praxisgemäss zu entschädigende Ansatz beträgt CHF 230.00 (vgl. dazu Art. 11 ff. BStKR). Gekürzt wird der Aufwand der Verteidigung aber auch in Bellinzona.