“Man kann es so sehen wie das Gericht es sieht”

Wie schwierig es für Verteidiger ist, sich nach einer Urteilseröffnung zur Sache zu äussern, zeigt das, was heute Der Bund abdruckt, und wohl nicht ganz dem entspricht, was man als Verteidiger in der Zeitung lesen will:

X., der Verteidiger des Beschuldigten, hatte einen Freispruch beantragt. Er sagte nach dem Schuldspruch: «Man kann es so sehen, wie das Gericht es sieht.» Überrascht habe ihn aber die Höhe der Strafe. Die Tat liege nun fast neun Jahre zurück, und sein Klient habe sich von der rechtsextremen Szene distanziert. X. hätte eine kürzere, bedingt ausgesprochene Strafe für angemessen gehalten. X. hat nun die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen. Ob er das tun wird, konnte er noch nicht sagen. (Der Bund)

Sollte das Urteil tatsächlich angefochten werden, kann der Beschwerdeführer nur noch hoffen, das Bundesgericht lese die Zeitung nicht.

Mein Senf dazu im Übrigen hier, auch im Bund [Update/Berichtigung: Der letzte Satz im Bund-Interview ist falsch: Kein Rechtsmittel der PK in Bezug auf die Sanktion, übrigens auch nicht nach StPO. Ich entschuldige mich und danke dem Hinweisgeber].