Massnahmenrecht: zurück zur Kabinettsjustiz

Der schweizerische Massnahmenrecht ist vom Anordnungs-, Vollzugs- und Verlängerungsverfahren eines der düstersten Kapitel der Gegenwart. Angeblich psychisch schwer gestörte Straftäter werden nicht selten um ein Vielfaches der rechtskräftigen Freiheitsstrafe weggesperrt. Viel zu viele Richter folgen scheinbar blind den Empfehlungen von Psychiatern und Kommissionen, die in geheimen Sitzungen Empfehlungen beschliessen, ohne jemals mit den Betroffenen gesprochen zu haben. Gemäss woz hat nun das Obergericht des Kantons Bern auch noch beschlossen, die Öffentlichkeit aus Gerichtsverfahren auszuschliessen.

Damit wird das Obergericht mit einiger Wahrscheinlichkeit zum dritten Mal in der gleichen Sache Schiffbruch vor Bundesgericht erleiden. Es ist jedenfalls zu hoffen, der Betroffene habe noch die Kraft für eine weitere Beschwerde.