Maulkorb für Rechtsanwälte?

Vielleicht ja, aber dann bitte in einem fairen Verfahren. Der EGMR hat mit Urteil vom 15.12.2005 (Requête no 53146/99) eine Beschwerde gegen die Schweiz gutgeheissen. Beschwerdeführer war ein Anwalt, der 1998 in einem Disziplinarverfahren ohne öffentliche Verhandlung zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt worden war. Das Bundesgericht hatte die Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK noch verneint.