Mehrfachvertretung zulässig?

Über das „Verbot“ der Mehrfachvertretung im Strafprozess soll die Staatsanwaltschaft Verteidiger ausschliessen bzw. erst gar nicht als Vertreter zulassen können/dürfen/müssen. Zu Fragen im Zusammenhang mit der Mehrfachvertretung äussert sich das Bundesstrafgericht im Entscheid der I. Beschwerdekammer vom 14.02.1011 (BB.2010.106):

Im Strafprozess ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Anwalt im gleichen Verfahren zwei oder gar mehrere Angeschuldigte vertritt, da eine Doppelvertretung bei objektiver Betrachtung stets die Möglichkeit eines Interessenkonflikts in sich birgt. Das Bestehen eines Interessenkonflikts ist in abstrakter Weise zu evaluieren. In dieser Hinsicht genügt die theoretische Möglichkeit, dass sich ein Interessenkonflikt im Verlauf des Verfahrens verwirklicht. Die allfällige Zustimmung des Klienten zur Doppelvertretung ändert daran nichts (Urteil des Bundesgerichts 1B_7/2009 vom 16. März 2009, E. 5.5; TPF 2009 69 E. 2.2; TPF 2007 38 E. 3).

Und was sagt die StPO dazu? Auch das verrät uns Bellinzona:

In diesem Zusammenhang ist kurz auf den am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen, vorliegend jedoch nicht anzuwendenden (vgl. E. 1.2) Art. 127 Abs. 3 StPOhinzuweisen, wonach wie bis anhin der Rechtsbeistand in den Schranken von Gesetz und Standesregeln im gleichen Verfahren die Interessen mehrerer Verfahrensbeteiligter wahren kann. Gemäss der Botschaft vom 21. Dezember 2005 zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts gehört zu den vorbehaltenen Schranken des Anwaltsrechts auch die Bedingung, dass in Bezug auf die einzelnen Verfahrensbeteiligten keine Interessenkollision oder auch nur der Anschein einer solchen Kollision bestehen darf (BBl 2006 S. 1176 f.).

Was jetzt eigentlich gilt ist an sich sekundär. Gut beraten ist ohnehin nur, wer als Anwalt keine Mehrfachvertretungen übernimmt oder dies nur in Ausnahmefällen tut. Störend ist eigentlich nur, dass es die Staatsanwaltschaft sein soll, welche die Verteidiger ausschliessen darf. Ein wirksames Rechtsmittel dagegen besteht nicht.