Menschenhandelskurs

Das fedpol teilt mit, dass nächste Woche erstmals ein “nationaler Kurs” für die Polizei zur Bekämpfung des Menschenhandels durchgeführt wird. Der Kurs soll Fachwissen für eine “erfolgreiche Strafverfolgung” und eine Verbesserung des Opferschutzes vermitteln. Aus der Medienmitteilung (die Klammerbemerkungen stammen nicht vom fedpol):

Bei der Bekämpfung des Menschenhandels ist es zentral, Opfer überhaupt identifizieren und für Zeugenaussagen gewinnen zu können (die Ausschaffungshaft soll sehr motivierend wirken). In dem Kurs werden Referentinnen und Referenten von staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen (Anwaltskollektiv?) den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das nötige Handwerkszeug (neues Schliesszeug?) vermitteln. So werden etwa die neuen rechtlichen Grundlagen, Ermittlungsmethoden, die Zusammenarbeit mit den Opfern (im UG) sowie die Möglichkeiten des Aufenthalts in der Schweiz (eben, UG) und der Rückkehr (bzw. Ausschaffung) in das Herkunftsland beleuchtet. Zusammen mit ausländischen Polizeiangehörigen werden die Wege (Telefon und eMail sollen sehr beliebt sein) der nationalen und internationalen Zusammenarbeit erörtert. Konkrete Fallbeispiele und praktische Übungen (?) werden die Theorie vertiefen.

Die Rechte der Beschuldigten sind anscheinend kein Thema, obwohl sie ja wohl gerade im Bereich Menschenhandel für eine “erfolgreiche Strafverfolgung” zentral wären.

Einfach damit keine Missverständnisse aufkommen: Auch (oder gerade) Strafverteidiger sind daran interessiert, dass Menschenhändler strafrechtlich verfolgt werden. Bisher scheiterte der Staat allerdings an sich selbst, indem die Verwaltung der Justiz die Opferzeugen wegschnappte, was dann im Ergebnis dazu führte, dass nur die Opfer bestraft wurden.