Mexikanisches Verteidigerhonorar nach Streitwerttarif

In einem Wirtschaftsstrafprozess in Mexiko hat ein Strafverteidiger die Einstellung eines Strafverfahrens erwirkt, indem er sich für seinen Mandanten erfolgreich auf den Eintritt der absoluten Verjährung berufen hat. Ein mexikanisches Gericht sprach dem Verteidiger ein Anwaltshonorar von USD 6,594,887.78 (6.5% des Deliktsbetrags von über USD 100,000,000.00) zu.

In der Schweiz wurde das Urteil für vollstreckbar erklärt und der Verteidiger erhielt für seine Hauptforderung die definitive Rechtsöffnung für CHF 8,967,692.70. Dagegen wehrte sich der Mandant mit staatsrechtlicher Beschwerde, in der er sich erfolglos auf den materiellen ordre public berief (vgl. BGE 5P.128/2005 vom 11. Juli 2005).

Bei der Festsetzung der Gerichtsgebühr hielt sich das Bundesgericht dann aber zurück: CHF 15,000.00.