Missbrauchte Einvernahme
U.a. deshalb fordern Strafverteidiger seit Jahren und bisher mit bescheidenen Erfolgen, dass Einvernahmen audiovisuell aufgezeichnet (und nachträglich mit Hilfe von KI verschriftlicht) werden:
Ehemaliger Zürcher Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
NZZonline
Mir persönlich ist ein Beispiel bekannt, in dem sich ein vom Volk gewählter Richter (!) an der Hauptverhandlung noch viel übler gegenüber einem nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten aufgeführt hat. Geglaubt habe ich den Schilderungen des späteren Klienten erst, nachdem er sein iPhone gezückt hat.
Wohl der Grund warum
Man heute schon seine telefone bei Einvernahmen abgeben und einschliessen muss, mehrere mitnehmen am besten, solche Gespräche müssen Grundsätzlich aufgenommen werden auch bei Polizei, d wird gelogen und betrogen unf falsch protokolliert das sich dir Balken biegen, ansonsten hätten die Minderbemittelten sowieso keine chance jemals jemanden zu verurteilen, das geht alleine mit Rechtsbrüchen, daher ist der Staat auch der grösste Kriminelle
Ohne das Verhalten des StA irgendwie rechtfertigen zu wollen: Dass die Tonaufzeichnungen als verwertbar taxiert wurden, erachte ich als hochproblematisch. Dies öffnet Tür und Tor für solches Verhalten. Mir scheint es, als wollte die Justiz ein Exempel statuieren, dass man die „eigenen Leute“ nicht schütze.
@HP Seipp: Darüber kann man tatsächlich streichen. Aber StGB 312 ist ja immerhin ein Verbrechen mit einer Strafandrohung bis 5 Jahre. Ist wohl schon eher schwer i.S.v. 141/II, nicht? Vorschlag zur Güte: Alle Einvernahmen werden von Amts wegen aufgezeichnet.
Bei IV Gutachtern hatte man den betroffenen auch das Recht eingräumt verdeckte Tonaufzeichnungen zu machen. Es ist schon erstaunlich das solches nicht verwertbar sein soll. Warum ? Im
Öffentlichen raum ok, aber warum sollte gerade der Bürger, also der Souverän den Staat nicht auf rechtsanwendung überprüfen dürfen oder eben auch Beweise erheben? Es geht hier ja nicht darum das anachbar XY beim Pinkeln aufgezeichnet wurde, sondern der Staat in ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben kontrolliert wird, hier wurde also sowieso in keinerlei Persönlichkeitsrechte eingegriffen, der Staat hat keine Persönlichkeit und seine Exponenten während der Ausführung von hoheitlichen Aufgaben ebenfalls nicht. Insofern sollte das per se zulässig sein, unter dem Risiko das nähmlich jeder Bürger kontrollieren kann, würde sich das Verhalten wohl von alleine ändern, es ist ja nicht so das dies hier eine Ausnahme wäre das ist gang und gäbe solche Kompetenzüberschreitungen.
Und mir persönlich ist ein Beispiel bekannt aus dem Kanton Aargau, in dem sich ein vom Volk gewählter Richter (!) an der Hauptverhandlung gegenüber einem anwaltlich vertretenen Beschuldigten ebenfalls absolut daneben aufgeführt hat. Ich zitiere den Richter: „Sie müssen hier keine Show abziehen“.
Hä? Sorry, das ist doch total harmlos…
@Alexander Frei: Hoffe sehr, Sie meinen dies ironisch…?!?!
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, ebenfalls aus dem Kanton Aargau, da fiel ein Richter dem Beschuldigten so oft ins Wort und schrie ihn so laut an, dass vor meinem geistigen Auge die Schwarzweissaufnahmem von Roland Freisler abliefen. Mit im Saal sass ein Gerichtsreporter, aber der fürchtete wohl um seine Pfründe und berichtete darüber nicht.
Haha, und die herren verteidiger? Psychische folter, diktator-vergleiche… *hüstel*… ehrverletzung… *hüstel*…
@Päpstlicher: Sie waren aber auch schon besser in Form.
Sorry für den formfehler, höhö
Ehre kann man mur verletzen wer Ehre hat. Berufe sind nicht in der Ehre geschützt und wer beim Staat anfängt muss seine Ehre & Moral ja sowieso abgeben, das gehört zum Jobprofil. Ansonsten eignet man sich nicht die Ideologien strafrechtlich zu verfolgen, wer zu intelligent ist und sich selbst Gedanken machen kann ist überqualifizietz. Befehlsempfänger sind gesucht, die Fraglos umsetzen, recht? Wir sind der Staat wir sind das Recht ganz nach diesem Selbstverständnis oder ? Muss ich schon mit der nächsten Hausdurchsuchung rechnen?
a.b.
Um wieder zum Thema zurückzukommen. Es zeigt sich einmal mehr, dass Forderungen von Verteidigern sehr oft wenig mit der Realität zu tun haben und vielmehr von falschen Vorstellungen geprägt sind. Bis dato gibt es nämlich leider keine KI die eine EV (mit Dolmetscher anwesenden RAs ) in einer brauchbaren Form transkribieren kann. Echtzeit geht eh noch nicht mit KI….
Es gibt Anbieter für nachträgliches Transkribieren, ja. Aber leider sind diese Produkte (erst) für eine kurze EV mit einem nicht fremdsprachigen Beschuldigten zu gebrauchen, wenn überhaupt. Die Nachbearbeitungszeit steht noch in keinem Verhältnis. Das ist Realität. Und wie gesagt für komplexe EVs gibts noch nichts das hilft!
Gebt den Behörden Geld, damit man ein brauchbares Tool entwickeln bzw. kaufen kann!
@a.b.: Das stimmt nicht. Natürlich gibt es diese Tools (es gab sie übrigens vor dem KI-Hype). Mir sind zwei Strafverfolgungsbehörden bekannt, die sie einsetzen. Mag sein, dass die noch nicht alles können, was sie können sollten. So lange können die Behörden ja einfach audiovisuell aufzeichnen, oder geht das auch nicht? Den Behörden Geld für die Entwicklung eines Tools zu geben, wäre wohl der dümmste denkbare Ansatz. Auf dem Markt beschaffen wäre zielführender.
Da wäre es spannend zu wissen, welche Kantone das sind, von denen Sie zu wissen glauben, dass dort auf Stufe STA Transkriptionstools bereits EINGESETZT werden. Es wird in mehreren Kantonen GETESTET, ja, aber noch nirgends erspart es das gleichzeitige Protokollieren oder erfolgt gar in Echtzeit oder gewährt irgendwelche Ersparnisse. vielleicht haben Sie es überlesen, aber die zu testenden Tools auf dem Markt (werden gut angepriesen) taugen leider aber allenfalls nur etwas mit 1 Beschuldigten, 1 STA und 1 Verteidiger im Raum. Wenn es fremdsprachlich ist, mehrere RAs im Raum sind oder noch andere Parteien ist es leider unbrauchbar bisher.
Wenn Sie andere Informationen haben sollten, bitte verifizieren sie diese oder nennen Sie die guten Beispiele, dann weiss man wer Vorreiter ist!
Gegen das Aufzeichnen sämtlicher Einvernahmen hat wohl kein STA etwas! Das Aufzeichnen und spätere Transkribieren würde sich wohl jeder STA lieber heute als morgen wünschen. Leider fehlt es aber selbst in grossen Kantonen insbesondere in der Provinz an der dafür notwendigen Infrastruktur und entsprechenden Abläufen der Speicherung etc. Traurig (unverständlich) aber Realität! Schlussendlich eine Ressourcenfrage, die nicht zuletzt eine politische Frage ist.
Daher wenn man fordert, muss man die Ressourcen schaffen (und gerne auch bei den Realitäten bleiben).
@a.b.: CH und BL. Beim Bund war ich übrigens nur einer von mehreren Teilnahmeberechtigten. Ich kenne viele StA, die sich gegen audiovisuelle Aufzeichnungen wehren, und wenige, die es mitunter von sich aus machen. Verteidiger, die es ablehnen, kenne ich nicht. Wieso, a.b.? Aber bitte mal mit Klarnamen, oder ist das zuviel verlangt?
Wenn ein Behörden-Tool, dann bitte als freie Open Source-Software im Sinn von «Public Money, Public Code» …
Es ist wirklich erstaunlich, dass man gegen eigene Leute überhaupt ermittelt hat. Im krassesten mir bekannten Fall von Rechtsbeugung und Urkundenfälschung im Amt hat bereits die Regionalpolizei das Einvernahmeprotokoll gefälscht.
In der Hauptverhandlung an einem Aargauer Provinzgericht hat der Hauptbelastungszeuge seine Aussage bei der Polizei widerrufen und wahrheitsgemäss entlastend ausgesagt. Das hätte einen Freispruch bedeutet und einen Polizisten der Falschaussage überführt, also wurde der Zeuge lautstark des Saals verwiesen, ohne dass der konfrontiert werden konnte. Dagegen hat die Verteidigung natürlich opponiert und es wurde lautstark gestritten und ein Beweisantrag gestellt. Der Widerruf und die entlastende Zeugenaussage wurden ebenso aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entfernt wie das Streitgespräch zwischen Richter und Verteidigung und der Beweisantrag. Der Beschuldigte wurde verurteilt, wie das bei Verkehrsdelikten eben politisch so gewollt ist.
Am Obergericht wurde der Beschuldigte erneut verurteilt, massgeblich aufgrund der widerrufenen Aussage des ursprünglichen Belastungszeugen. Den Vorwurf des gefälschten Protokolls der Hauptverhandlung bezeichnete die anwesende Staatsanwältin als «absurd» und ermittelte nicht. Die Verletzung des Konfrontationsrechts umschiffte das Obergericht damit, dass der Zeuge den Beschuldigten ja stark belastet hätte und von einer Konfrontation nichts anderes zu erwarten sei.
So läuft das im Aargau.
Nun gibt es ja von Gesetzes wegen ein Audioprotokoll von der ersten Hauptverhandlung. Für die Akteneinsicht in vermeintlich abgeschlossenen Verfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Das Gesuch um Akteneinsicht wird dort aber seit vielen Monaten nicht behandelt.
Die zwischenzeitlich erstattete Strafanzeige wies die Staatsanwaltschaft ab, mit der sinngemässen Begründung, dass nicht erkennbar sei, warum Behördenmitglieder einem Beschuldigten schaden wollten. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Ermittelt wurde nicht. Insbesondere gab es keinen Abgleich zwischen Audio- und Schriftprotokoll.
Die Forderung, auch Einvernahmen audiovisuell aufzuzeichnen, ist nur folgerichtig. Für den Zugang zu diesem Audioprotokoll bedarf es aber einer Gesetzesänderung dergestalt, dass das Audioprotokoll auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wird, der digitaler Forensik zugänglich ist. Und zwar auch dem nicht anwaltlich vertretenen Beschuldigten.
Audioaufnahmen können auch Übersetzungsprobleme nachträglich klären.
Betreffend dem Artikel und „Putin“. Beim KGB war es Vorschrift Verhöre audiovisuell aufzuzeichnen. Das wird der FSB vermutlich auch noch machen. Aber nur eine Vermutung. Seit Jahrzehnten keine Ahnung mehr. Ergibt sich aus Artikel 13 i.V. mit Artikel 14 der StPO der RSFSR oder Art. 21 i.V. mit Artikel 16 der StPO der litauischen SSR. Das nannte man PLOD. Audioband, später dann Schwarz-Weiss Aufnahmen. Als Rechtsvertreter brachte man dann vor, das Verhör wurde nicht ordentlich aufgezeichnet, die Richter aber verwarfen diesen Einwand mit “ nun ist das Papier von XY unterschrieben“ oder “ es ist nur eine Einfache Vorschrift“ usw… brachte nie was das Fehlen von Aufnahmen ( gerade wenn der Beklagte offensichtlich blaue Flecken im Gesicht hatte oder Angab bedroht zu werden) betraf. Gerade wenn gefoltert wurde, dann waren Aufnahmen oft weg. Der litauische KGB machte das Ständig, gerade in Zeiten der Wende