Mit dem Jagdgesetz gegen Skifahrer

Unter der Schlagzeile “Härtere Strafen für Ski-Rowdys” berichtet die Sonntagszeitung über Massnahmen der (privaten) Pistenbetreiber:

Fehlbaren Personen wird nach einer Verwarnung das Ticket entzogen, bei groben Verstössen schalten die Bahnen die Polizei ein. Bereits bestrafte Leute werden auf einer schwarzen Liste registriert.

Der Kanton Bern hat das Jagdgesetz zur Verfolgung von Pistenrowdys entdeckt. Ein Jagdinspektor wird wie folgt zitiert:

In der letzten Saison haben wir aus der Region Adelboden-Silleren 30 Strafanzeigen an die Untersuchungsbehörden weitergeleitet. Sämtliche Personen wurden mit Bussen zwischen 200 und 400 Franken bestraft.

Anwendbar soll offenbar Art. 18 JSG sein. Das JSG kennt übrigens – sicher ist sicher – auch Zwangsmassnahmen (vgl. Art. 26 JSG).