Mordfall Unterseen – Urteil bestätigt

Das Bundesgericht hat das Urteil des Berner Obergerichts im “Mordfall Unterseen” (vgl. dazu die früheren Beiträge der NZZ hier und hier) gegen eine staatsrechtliche Beschwerde der Täter geschützt (Urteil 1P.787/2005 vom 06.06.2006). Diese hatten so ziemlich alles beanstandet, was gegen ein psychiatrisches Gutachten und gegen die Gutachter selbst mit staatsrechtlicher Beschwerde gerügt werden kann. Eine Zusammenfassung des Urteils stellt die NZZ hier bereit.