Nachrichtendienstgesetz NDG
Der Bundesrat hat zum neuen NDG Botschaft und Entwurf verabschiedet. Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist gemäss Medienmitteilung der folgende:
Die Grundrechte und die individuelle Freiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden mit dem neuen Gesetz gewahrt, die Privatsphäre bleibt möglichst unangetastet.
Danke.
Unabhängig des neuen Entwurfs muss darauf hingewiesen werden, dass seit 2001 gemäss „Verordnungen der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)“ bereits heute die Meta-Daten der digitalen Kommunikation systematisch erfasst und für 1 Jahr aufbewahrt werden.
Die Telefon-Metadaten enthalten hierbei nicht nur Informationsdetails zu getätigten Gesprächen, sondern auch die systembedingt im Minutentakt anfallenden Geo-Lokationsdaten von Mobiltelefonen. Dadurch kann jedes Mobiltelefon und sein Besitzer rund um die Uhr relativ genau geortet werden.
Ich bezweifle, dass diese nahezu lückenlose präventive Überwachung aller Mobiltelefonbesitzer in Einklang zu Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre stehen und so auch nicht von einer Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gutgeheissen würde.
Zeit für eine offene politische Diskussion und allfällige Anfechtung vor Gericht.
Ich kann die abstrakte Furcht vor einer “Überwachungsgenossenschaft” nicht verstehen. Diese Angst füht dann dazu, dass Verbrecher ungehindert auf freien Fuss bleiben dürfen, weil entsprechende Gesetzte wie das BÜPF nicht revidiert werden können.
Oder haben Sie gewusst, dass die Polizei gegen flüchtige, verurteilte Mörder, Räuber, Vergewaltiger und der Gleichen – also sogenannte Strafvollzugsfahndungen – keine technischen Massnahmen ergreifen darf? Also keine Telefonüberwachung, keine Ortung des Handys, usw.
Und bei den Geodaten bedeutet relativ genau “Region Ostschweiz” oder “Region Westschweiz”. Antennenstandorte (z.B. Antenne beim Hauptbahnhof) dürfen nur mit Genehmigung des Zwangsmassnahegerichts ausgewertet werden.
Fürchten sollte man sich aus meiner Sicht als Privatperson wohl eher vor Sozialmediaseiten und deren Bedürfnis einen konstant mit personalisierter Werbung zu berieseln.
Es stört mich im Einzelfall natürlich auch, wenn Verbrechen nicht aufgeklärt werden, weil bestimmte Überwachungen nicht zugelassen sind.
Umgekehrt muss man auch immer sehen, dass mit jeder solchen Massnahme ein ordentliches Stück Freiheit verloren geht und Missbrauch solcher Daten immer vorkommt.
Da ist es mir dann doch lieber, wenn halt ein paar Fahndungen erfolglos bleiben. COP hat dadurch nicht weniger zu tun, schliesslich war die Polizei lange vor der Einführung von Handy und Internet auch schon wirksam 😉
Bleibt zu hoffen, dass das Parlament diese überrissenen Vorschläge ablehnt!