Nachsichtiges Bundesgericht
In einem äusserst kurz begründeten Urteil (6B_423/2007 vom 17.08.2007) tritt das Bundesgericht auf die Beschwerde eines Geschädigten gegen einen Einstellungsbeschluss nicht ein. Es verweist auf seine von der Literatur abweichende jüngste Rechtsprechung (BGE 6B_12/2007 vom 05.07.2007; vgl. dazu meinen früheren Beitrag).
Erfreulich nachsichtig war das Bundesgericht im Kostenpunkt:
Da sich der Beschwerdeführer auf die Literatur stützen konnte, und er offenbar von der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung noch keine Kenntnis hatte, kann auf eine Kostenauflage verzichtet werden (E. 2).