Nachwehen einer Nichtwahl

Im Tages-Anzeiger wird heute ausgerechnet aus der ostschweizerischen Strafverfolger-Seilschaft das Parlament für die Nichtwiederwahl des Bundesanwalts kritisiert. Der Kritiker spricht von hohen Erfolgsquoten der Bundesanwaltschaft und misst sie an unzulänglichen Kriterien. Gleichzeitig wird sinngemäss festgestellt, dass Freisprüche systemimmanent seien, weil im Zweifel ja Anklage zu führen sei. Die Quintessenz des Kritikers ist wohl, dass jede Verurteilung ein Erfolg ist, jeder Freispruch aber letztlich auch.

Der Erfolg einer Strafverfolgungsbehörde lässt sich bestimmt nicht leicht messen. Taugliche Kriterien sind etwa die Dauer der Untersuchungen, die fachliche Qualität der Anklagen gemessen am Anklagegrundsatz oder die Rechtmässigkeit der erhobenen Beweise. Nach diesen Kriterien dürfte die Bundesanwaltschaft nicht allzu gut dastehen.

Das Hauptproblem der Strafverfolger liegt wahrscheinlich darin, dass sie sich immer öfter nach politischen Kriterien verhalten, im Gegenzug aber nicht akzeptieren, dass sie dann auch an politischen Massstäben gemessen werden. Eine gute Staatsanwaltschaft ist eine effiziente Verwaltungsbehörde, die keinen unnötigen Lärm verursacht, sich auf die gesetzmässige Führung ihrer Dossiers beschränkt und die Politik aber den Politikern überlässt.