Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF
Die NKFV (vgl. dazu das Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter, SR 150.1) hat dieser Tage ihren Tätigkeitsbericht 2014 veröffentlicht, der teilweise auch in den Medien erwähnt wurde. Der Bericht enthält Kritik am Vollzug der Untersuchungshaft, die jeder Insasse, jeder Strafverteidiger, jeder Vollzugsbeamte und jeder Staatsanwalt bestätigen müsste. Wahrscheinlich würden auch alle bestätigen, dass der Bericht die Situation in den besuchten Anstalten beschönigt, zumal die Untersuchungshäftlinge oft über 23 Stunden pro Tag isoliert werden. Meinungsverschiedenheiten würden natürlich bei der Frage auftreten, welche Beschränkungen der Freiheit tatsächlich notwendig und damit im Hinblick auf den Zweck der Untersuchungshaft verhältnismässig sind.
Der Bericht enthält in verdankenswerter Weise auch die Rechnung 2014 und das Budget 2015. Damit legt die zumindest fragwürdig zusammengesetzte Kommission wenigstens offen, wie hochgradig ineffizient sie ist und wohin der Aufwand von über CHF 700,000.00 pro Jahr im Wesentlichen fliesst. Dass für Büromaterial, Drucksachen, Telefon und Post keine CHF 500.00 ausgegeben werden, liegt wahrscheinlich daran, dass die Kommission Korrespondenz erst nach mehrfachem Nachhaken überhaupt beantwortet.
Ich bestätige die Kritik durchaus. Allerdings finde ich es schon seltsam, wenn es eine Kommission zur Verhütung von Folter braucht, um das aufs Tapet zu bringen. Eigentlich müssten ja alle involvierten Behörden die Grund- bzw. Menschenrechte beachten. Wenn es um (zumindest auf den ersten Blick) unbeliebte Minderheiten geht, stösst der Rechtsstaat wohl nach wie vor an seine Grenzen.