Neue Finanzierungsmethoden für die Strafverfolgung?
Die SonntagsZeitung berichtet über Bestrebungen im Kanton Zürich, privat finanzierte Staatsanwälte zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität einzusetzen. Zu diesem Zweck soll eine Stiftung (womöglich steuerbefreit) errichtet werden, welche von Finanzinstituten ausgestattet wird. Die Banken sollen so einen Beitrag zum guten Ruf des Wirtschaftsstandorts Zürich leisten, von dem sie ja schliesslich auch profitieren.
Die Idee erscheint mir aus diversen Gründen als derart absurd, dass ich mir deren Realisierung jedenfalls in der beschriebenen Form nicht vorstellen kann. Man frage sich nur einmal, wer im Stiftungsrat sitzen soll oder wer entscheiden soll, in welchen Fällen diese Staatsanwälte eingesetzt werden. Werden sie auch eingesetzt, wenn gegen die Geldgeber selbst oder ihre Organe, Arbeitnehmer, Partner, Konkurrenten oder gar Schädiger ermittelt wird?
Überlassen wir die Strafverfolgung doch weiterhin dem Staat und deren Finanzierung der Staatskasse. Niemand verbietet ja den Banken, die Staatskasse zusätzlich zu alimentieren, aber bitte nicht zweckgebunden und damit instrumentalisierend.