Neue Kritik an der Staatsanwaltschaft

Gleich in mehreren Beiträgen und einem Kommentar wird die Staatsanwaltschaft für ihr Vorgehen im Fall Michael John / PPal AG) in der Solothurner Zeitung kritisiert (vgl. dazu auch finanznachrichten.de). Der Staatsanwaltschaft wird vorgeworfen, ohne gesetzliche Grundlage Aktionäre als mögliche Geschädigte über Verfahrensdetails informiert zu haben, und zwar noch bevor die Verteidigung Akteneinsicht erhalten habe. Dabei habe sie darauf abgezielt, neue Strafanzeigen zu provozieren. Wer Details aus einer laufenden Untersuchung weitergebe, mache sich in der Regel strafbar. Das ist nun möglicherweise auch der Staatsanwaltschaft aufgefallen, denn sie äussert sich zu den Vorwürfen nicht:

Zu einem konkreten, laufenden Strafverfahren äussern wir uns in der Regel jedoch aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.

Die Berichterstattung der Solothurner Zeitung ist übrigens auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Dass die Verteidigung noch keine Akteneinsicht gehabt haben soll, als die Staatsanwaltschaft die Aktionäre am 3. Oktober 2005 orientiert hat, kann ich mir nicht erklären. Die Orientierung der Aktionäre fand nach dem Haftgerichtsverfahren statt, das bereits Ende August stattgefunden haben muss. In die Haftakten – und das sind immerhin diejenigen, auf welche die Staatsanwaltschaft ihr Haftgesuch stützt – hat die Verteidigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Obergerichts des Kantons Solothurn volle Akteneinsicht.