Neue Regeln für die Verfolgung von Journalisten

Laut einem Beitrag der NZZ am Sonntag hat die Bundesanwaltschaft nach ihren Misserfolgen in der Schweiz (vgl. meinen Beitrag zum Fall Engeler/Weltwoche) und in Strassburg (s. meinen Beitrag zu Stoll c. Schweiz) in den Verfahren gegen Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) die „internen Verfahrensregeln“ abgeändert:

Nach den neuen Regeln eröffnet die BA nur noch ein Strafverfahren, wenn der Journalist mit seiner Publikation ein materielles Geheimnis verletzt hat. Die blosse Klassifizierung eines Dokumentes oder eine generelle Regelung, wonach beispielsweise laufende Bundesratsgeschäfte der Geheimhaltung unterliegen, reichen demnach nicht mehr aus, um eine Strafverfolgung bei einer Publikation zu begründen (NZZ am Sonntag vom 15.10.2006, 17).

Stoll c. Schweiz ist übrigens doch noch nicht ausgestanden. Das Revisionsbegehren der Schweiz ist lautt NZZ am Sonntag zugelassen worden. Die mündliche Verhandlung soll am 07.02.2007 stattfinden.