Neue Strafbefehle gegen Journalisten

Gemäss NZZ und Tages-Anzeiger hat das Statthalteramt Zürich Strafbefehle gegen zwei Weltwoche-Journalisten ausgestellt wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB). Hintergrund sind die Recherchen über den Fall Holenweger und die Affäre Roschacher. Mangels Einsprachen sind die Strafbefehle rechtskräftig. Dazu die Weltwoche in der aktuellen Ausgabe:

Wir haben uns entschieden, die Busse sowie die fast so hohen Schreib- und Beamtengebühren zu bezahlen. Dadurch behalten wir die Freiheit, weiterhin über den Fall in all seinen Verästelungen zu berichten. Bei einem laufenden Gerichtsverfahren wäre dies nicht mehr möglich gewesen. Die Verurteilung und die Busse haben darüber hinaus sogar eine für die Leser vorteilhafte Wirkung: Rechtskräftig verurteilt werden nur Journalisten, die eindeutige und echte Amtsgeheimnisse veröffentlichen. Mit andern Worten: Der Zürcher Urteilsspruch beglaubigt offiziell, dass die Weltwoche-Enthüllungen vom Herbst 2007 vollständig der Wahrheit entsprechen und stimmen. Wären die Umstände nicht so absurd, man müsste sich für dieses amtliche Echtheitszertifikat bedanken.

Die Argumentation der Weltwoche ist ja interessant, aber ob sie klug ist? Wichtig wäre dafür zu sorgen, dass in diesem Land das eine oder andere zurecht gerückt wird. Solange  nicht die Täter verfolgt werden, sondern diejenigen, die über deren Handlungen berichten, ist u.a. die Pressefreiheit (Art. 17 BV) nicht gewährleistet. Aber die leidet ja primär an anderen Ursachen.