Neue Überwachungsmethoden in Zürich?
Dass die Strafverfolgung die Dienste der Bürger und ihrer Unternehmungen in Anspruch nimmt, ist vor allem in der Finanzwirtschaft mir ihren Abklärungs- und Meldepflichten nichts Neues. Neu ist m.W. eine Überwachungsmethode, welche gemäss Tages-Anzeiger (der sich wiederum auf den Blick beruft) in Zürich eingesetzt wird: Die Polizei verschafft sich Zutritt zu Ladenlokalen, wo sie Kameras installiert, mit denen sie Drogenhändler auf der Langstrasse beobachtet. Der Tages-Anzeiger bemerkt dazu:
Sollte die Polizei tatsächlich Dealer beim Handel mit Drogen filmen, könnte sie das Bildmaterial in einem Verfahren wohl kaum nutzen. Für derlei Aufnahmen braucht es gemäss Strafprozessordnung eine Bewilligung. Liegt diese allerdings vor, könne die Polizei bei konkreten Ermittlungen auch auf das technische Mittel der Videoüberwachung zurückgreifen, so der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl.
Müsste man sich hier nicht zuerst fragen, ob solche Methoden ohne entsprechende Bewilligung überhaupt zulässig sind? Ich kann mir das nicht vorstellen, denn mit den Kameras werden ja wohl kaum nur illegale Vorgänge gefilmt.
Wird tatsächlich einmal ein Drogendeal aufgezeichnet, dient der Überwachungsvorgang der Begründung eines „inoffiziellen“ Tatverdachts. Damit wird sich die Polizei ja dann nicht begnügen und gegen den Verdächtigen so lange ermitteln, bis eine mit unverdächtigen Mitteln gewonnene Erkenntnis die Begründung eines „offiziellen“ Tatverdachts und damit die Eröffnung eines Strafverfahrens rechtfertigt.
Der Betroffene wird nie erfahren, dass ihm die Polizei mit fragwürdigen Methoden auf die Spur gekommen ist. Und erweist lässt sich der Tatverdacht nicht offizialisieren, wird er nie davon erfahren, dass er ins Visier der Strafverfolgung gekommen ist. Was er nicht weiss macht ihn nicht heiss?