Neue Urteile des Bundesstrafgerichts

Auch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Reihe neuer Urteile ins Netz gestellt. Die Strafkammer hat dieses Jahr erst drei Urteile erlassen, die sich hier finden. Alle Urteile der Strafkammer wurden ans Bundesgericht weitergezogen. Erfolgreich war allerdings nur ein Beschwerdeführer (s. dazu meinen früheren Beitrag), wobei eine Beschwerde noch hängig ist.

Von den neuen Urteilen der Beschwerdekammer ist dasjenige in Sachen Hells Angels von breiterem Interesse (BB.2006.5). Der (angebliche) Eigentümer einer beschlagnahmten Harley Davidson verlangte erfolgos deren Herausgabe. Aus den Erwägungen:

Demnach ist im jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens ein hinreichender Tatverdacht in Bezug auf den Bestand einer kriminellen Organisation gemäss Art. 260ter StGB innerhalb der „Hells Angels MC Zürich“ zu bejahen, was vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird (E. 3.2).

Dass Bundesstrafgericht liess es genügen, dass gegen einen Dritten (B.) hinreichender Tatverdacht bestehe:

Da der Beschwerdeführer den daraus abgeleiteten hinreichenden Tatverdacht gegen B. nicht bestreitet, kann auf eine weitergehende Überprüfung verzichtet werden. Damit besteht auch ein hinreichender Tatverdacht, dass sich B. persönlich an der innerhalb der „Hells Angels MC Zürich“ mutmasslich bestehenden, kriminellen Organisation beteiligt bzw. diese unterstützt hat (E. 3.3).