Neuer Angriff auf die Strafprozessordnung

Die CVP will aus dem kurzen “Sommerausflug” eines Verwahrten (s. TA-Dossier) Profit schlagen und die seit knapp acht Monaten geltende Strafprozessordnung ändern (s. Tages-Anzeiger vom 06.08.2011, bzw. Neue Luzerner Zeitung).

Der Vorstoss, der von Frau Nationalrätin Viola Amherd (sie bezeichnet sich als selbständige Rechtsanwältin) eingereicht werden soll, hat allerdings mit dem erwähnten Ausflug gar nichts zu tun. Es soll vielmehr ermöglicht werden, dass nicht vorbestrafte Personen, die eines Gewaltverbrechens verdächtigt werden, bis zu ihrer Verurteilung inhaftiert werden können, was offenbar durch einen neu definierten besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr erreicht werden soll (vgl. dazu Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO und meine früheren Beiträge).

Unterstützung findet Amherd von – na von wem wohl? – Prof. Dr. Martin Killias, der keine Gelegenheit auszulassen scheint, sich mit Kritik an der StPO zu profilieren (man weiss dabei nie so genau, ob er wissenschaftliche Erkenntnisse redlich verbreitet oder einfach nur scheinwissenschaftliche Polemik im Hinblick auf seine NR-Kandidatur absondert). Hier zwei Zitate aus dem Tagi mit meinen Klammerbemerkungen:

Amherd:

Nur weil jemand zum ersten Mal ein Verbrechen begeht, heisst das nicht, dass von ihm eine geringere Wiederholungsgefahr ausgeht als von Delinquenten, die bereits früher schwere Verbrechen begangen haben. [… und nur weil jemand noch kein Verbrechen begangen hat, heisst das nicht, dass er nie eines begehen wird].

Killias:

Was macht jemand mit der ungewiss langen Zeit bis zum Urteil? In dieser Wartezeit ist ein Rückfall doch schon fast vorprogrammiert. [… zumal meine wissenschaftlichen Studien belegen, dass vor allem Ersttäter zu Rückfällen neigen].