Neuer "Armenrechtstarif" für Solothurn
Die Gerichtsverwaltungskommission des Kantons Solothurn hat ein neues Kreisschreiben betreffend die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeistände und amtlichen Verteidigungen erlassen. Danach gilt ab 1. Okotber 2006 ein neuer Stundenansatz von CHF 180.00 zzgl. Mwst. Aus der Begründung:
Das Obergericht hat sich in der Vergangenheit immer am Landesindex der Konsumentenpreise orientiert und ging bei der letzten Erhöhung von einem Index von 148,3 Punkten (Indexbasis Dezember 1982) aus. Der Index betrug im Juli 2006 155,1, in den beiden Monaten zuvor knapp über 156 Punkte. Das Obergericht hat in der Vergangenheit die Erhöhung jeweils in Zehnfranken-Schritten vollzogen. Daran soll nichts geändert werden. Der nächste Schritt ist bei 157 Punkten fällig. Da dieser Indexstand allenfalls noch in diesem Jahr erreicht wird, wird die Entschädigung auf Fr. 180.00 erhöht. Dieser Betrag stimmt im Übrigen mit demjenigen überein, welchen das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2006 für den Kanton Aargau als angemessen eingestuft hat (BGE 2P.17/2004 und 2P.325/2003).
So ist der Entscheid des Bundesgerichts wohl nicht ganz richtig zitiert, aber das sollte besser an anderer Stelle näher ausgeführt werden.