Neuer BGE zum Beschwerderecht nach Art. 81 BGG
Einfache Geschädigte sind nach einem zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts (BGE 6B_466/2009 vom 29.10.2009) auch dann nicht zur Beschwerde berechtigt (Art. 81 BGG), wenn das Verfahren in Anwendung von Art. 53 StGB eingestellt wurde:
1.2.4 Wie erwähnt (E. 1.1), ist die Beschwerdeführerin „nur“ einfache Geschädigte. Es besteht kein Grund, sie nicht als solche zu behandeln und die bisherige Rechtsprechung aufzuweichen. Geschädigte, in deren Verfahren Art. 53 StGB angewandt worden ist, bedürfen auch deshalb keines besonderen Rechtsschutzes, weil die Anwendung dieser Bestimmung gerade voraussetzt, dass der Täter das Unrecht ausgeglichen hat. Die gegenteilige Regelung wäre eine ungerechtfertigte Privilegierung gegenüber anderen Geschädigten, die trotz teilweise erheblicher Schadenssumme nicht beschwerdelegitimiert sind.
1.2.5 Aus Art. 53 StGB lässt sich somit kein rechtlich geschütztes Interesse der Geschädigten ableiten, das sie zur Beschwerde in Strafsachen legitimieren würde.
Plausibele Begründung
Jositsch wird anderer Meinung sein.
Ich frage mich ohnehin, bekommen in der Schweiz Geschädigte überhaupt jemals ihren Schaden ersetzt? Denn ich bin auch Geschädigter, habe gegen 6 Täter Strafanzeige gemacht, darunter eine Behörde des Kantons Zürich die damals selber gegen die Anzeigepflicht verstossen, mir keine Hilfe gewährte und nun alles vertuscht. Die Staatsanwaltschaft hat nach einem Jahr eine Nichteintretensverfügung geschickt, hat selber nichts untersucht, mir aber sämtliche Namen der Täter, sowie die Strafmasse in der Nichteintretensverfügung genannt, ist aber der Meinung alles sei verjährt, das obwohl doch eigentlich die Unverjährbarkeit gelten sollte. Und sämtliche Versicherungen wollen seit den Unfallmeldungen plötzlich nichts mehr wissen, melden sich nicht, wollen nicht zuständig sein. Die Opferhilfe lehnte meine Gesuche ab, ich ging vor Bundesgericht und hab gewonnen(Das BG ist der Meinung, der Kanton habe gegen Bundesrecht verstossen), nun verzögert die Opferhilfe aber weiter. Der Schaden wurde in den letzten 2 Jahren immer grösser, nun bin ich Vollinvalide. Nun verzögert auch noch die 2.Säule alles, schon fast 8 Monate, die Betreibungen häufen sich, nun verliere ich bald meine Wohnung… Niemand fühlt sich verantwortlich, niemand ist zuständig, alles wird nur verzögert und verschlampt während dem die gesundheitlichen und finanziellen Schäden grösser und grösser werden. Wo bleibt die Justiz, wo ist der Schadenersatz, wo bleibt die Hilfe, wo bleibt die Entschädigung und die Genugtuung? Langsam wird in mir der Gedanke an Selbstjustiz immer präsenter! Muss man in der Schweiz die Täter etwa selber richten und eigenständig mit Gewalt Schadenersatz einfordern, selber für Ausgleich, Gerechtigkeit und Sühne sorgen? Müssen Opfer zuerst zu Tätern werden, damit man sie wahrnimmt?