Neuerliche Revision des Sanktionenrechts
Der Bundesrat legt Entwurf und Botschaft zur neuerlichen Änderung des Sanktionenrechts vor. Eine Übersicht über die Vorlage kann der Medienmitteilung entnommen werden.
Vor wenigen Jahren verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechts. Darin war noch zu lesen:
«Gute» Gesetzgebung ist sparsam und beschränkt sich auf das Notwendige. Qualität hat somit auch eine quantitative Dimension: Wenn es nicht notwendig ist zu legiferieren, dann ist es notwendig, nicht zu legiferieren! Diese Montesquieu zugeschriebene Maxime guter Gesetzgebung bezieht sich einerseits auf die Frage, ob ein Tätigwerden des Gesetzgebers überhaupt notwendig ist; anderseits wird damit aber auch die normative Dichte, der hohe Detaillierungsgrad zahlreicher gesetzlicher Regelungen angesprochen. Rechtliche Normen sind eine knappe Ressource der Politik und sollten deshalb mit Bedacht eingesetzt werden. Zudem erschwert die übermässige Dichte rechtlicher Regelungen die Erkennbarkeit sowie die Durchsetzbarkeit der Normen und schränkt den notwendigen Ermessensspielraum der Vollzugsbehörden ein (BBl 2007 6121 ff.; Hervorhebungen durch mich)