Neuerlicher Schlag gegen die materielle Wahrheit

Erneut unterläuft der Gesetzgeber die Suche nach der materiellen Wahrheit und erweitert die Liste der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen nach Art. 171 Abs. 1 StPO um folgende:

Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater, Optometristinnen und Optometristen, Osteopathinnen und Osteopathen.

Da helfen fast nur noch die Meldepflichten nach Abs. 2.

Für die Freunde der materiellen Wahrheit sind dafür im Zuge der gestern in Kraft getretenen Änderungen des Sexualstrafrechts die Überwachungskataloge erweitert worden (vgl. Art. 269 Abs. 2 lit. a sowie Art. 286 Abs. 2 lit. a StPO).