Neues aus der Bundesanwaltschaft

Zwei Medienmitteilungen des EJPD gewähren einen kleinen Einblick in das manchmal etwas bizarr anmutende Innenleben der Bundesstrafverfolger.

Die erste Mitteilung orientiert über die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB). Tatverdächtig sind “Mitarbeitende der Bundesstrafverfolgungsbehörden”, welche den Medien geheimnisrelevante Informationen im Zusammenhang mit der Einstellung eines Strafverfahrens zugespielt haben sollen:

Aufgrund von Medienberichten im Zusammenhang mit einer von der Bundesanwaltschaft Anfang 2007 eingestellten Strafuntersuchung wurde bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen Unbekannt eingereicht.

Dieses Verfahren wird bereits rein statistisch gesehen mit sehr grosser Sicherheit eingestellt werden. Für die dannzumal zu erlassende Medienmitteilung besteht bereits ein Muster (s. die zweite Mitteilung von heute hiernach).

Die zweite Mitteilung betrifft die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen weiteren Mitarbeitenden der Bundesstrafverfolgungsbehörden. Dieser war von der Direktion des Bundesamts für Polizei wegen Verdachts der Begünstigung und der Falschaussage angezeigt worden. Ergebnis:

Die Untersuchung des ausserordentlichen Bundesanwalts Jacques Antenen hat ergeben, dass die Vorwürfe gegen den Beschuldigten jeglicher Grundlage entbehren. Das Verfahren wurde daher eingestellt.

Ob auch hier ein Anschlussverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung folgen wird, ist noch nicht bekannt. Das Muster für eine entsprechende Medienmitteilung läge ja schon vor.