Neues Insiderstrafrecht

Die Rechtskommission des Nationalrats hat einstimmig beschlossen, das zahnlose Insiderstrafrecht (vgl. Art. 161 StGB und Art. 161bis StGB) zu verschärfen. Aus der entsprechenden Medienmitteilung:

Die Kommission hat sich einstimmig für eine Verschärfung des Insiderstrafrechts ausgesprochen (06.102 StGB: Insiderstrafnorm – Änderung; 06.3426 Mo. Ständerat (Wicki) : Totalrevision des Insiderstrafrechts). Sie folgt dem Beschluss des Ständerates, Ziffer 3 von Artikel 161 des Strafgesetzbuches zu streichen, weil ihrer Auffassung nach die geltende Fassung dieser Bestimmung die Anwendung der Norm in ungewünschter Weise beschränkt. Sie hat zudem die Motion des Ständerates angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, die Insiderstrafbestimmungen einer Totalrevision zu unterziehen.

Aus der Begründung der Motion Wicki:

Die Schweiz braucht nicht nur ein funktionierendes Kapitalmarktrecht, um sich international als qualitativ hochstehender Finanzplatz zu positionieren. Sie braucht auch ein kohärentes und funktionierendes Kapitalmarktstrafrecht. Die Artikel 161 und 161bis StGB, welche diese Anforderungen eigentlich erfüllen sollten, bieten offensichtlich in der Praxis Probleme. Verurteilungen wegen Insiderhandel gibt es nur wenige, und Verurteilungen wegen Kursmanipulation gibt es gar keine.

Es läuft wie es im „modernen Rechtsstaat“ immer öfter läuft: Wird festgestellt, dass ein untauglicher Straftatbestand nicht greift, erweitert man ihn halt – dies aber natürlich erst, nachdem ein Fall von den Medien aufgenommen wurde und sich ein Parlamentarier mit einem klugen Vorstoss ein Denkmal setzen kann.