Neues Recht – Mehr Polizei
In der Solothurner Zeitung erläutert der designierte Polizeikommandat die Gründe für die beschlossene Aufstockung des Polizeikorps. Unter anderem begründet er den Mehrbedarf mit der geänderten “Aufgaben- und Auftragslage” und dem gestiegenen Unsicherheitsgefühl der Bevölkerung. Nebst den eher mystisch anmutenden Erklärungen erwähnt er aber auch werden durchaus bemerkenswerte Argumente:
Die im August 2005 in Kraft getretene neue kantonale Strafprozessordnung hat laut Zuber ebenfalls «zu einem Mehraufwand» für die Polizei geführt. Haftanträge müssen seither innert kurzer Frist und gut begründet dem Haftrichter vorgelegt werden können – sonst befindet sich der Verdächtige wieder auf freiem Fuss.
Einen der Gründe für die neue Strafprozessordnung setzte übrigens die Tendenz, dass die polizeilichen Ermittlungen immer weiter in die eigentliche Voruntersuchung hineinverlagert wurde und die Untersuchungsrichter (heute Staatsanwälte) oft nur noch als Durchlauferhitzer für die Überweisung an die Gerichte funktionierten, anstatt das Vorverfahren zu führen. Diese Tendenz setzt sich aber ungebremst fort. Im Haftverfahren konnte bisher bloss erahnt werden, dass sich Staatsanwälte bisweilen zu reinen Ghostwritern der Polizei machen liessen. Nun wissen wir, dass diese Ahnung nicht ganz falsch war. Das wird die überlastete Staatsanwaltschaft aber bestimmt nicht daran hindern, schon bald eine neuerliche Stellenaufstockung zu fordern. Und als Grund für die Überlastung werden dann bestimmt auch wieder die aufwändige Begründung der Haftgesuche herhalten müssen.