Neues Strafverfahren i.S. Guido A. Zäch?

Laut SonntagsZeitung (Zugang beschränkt) prüfen eifrige Strafverfolger die Eröffnung eines neuen Strafverfahrens, das sich diesmal gegen die Mitglieder des Stiftungsrats der Paraplegiker-Stiftung richten soll. Indem sie die veruntreuten Mittel (CHF 1.3 Mio.) bisher von ihrem Präsidenten nicht zurückgefordert haben, sollen sie ev. den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) erfüllt haben. Aus dem Artikel der SonntagsZeitung:

Das Amtsstatthalteramt Sursee prüft, ob gegen die Stiftungsräte ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt, wie Untersuchungsrichter Othmar Kost bestätigt: «Bisher haben wir formell aber noch kein Strafverfahren eröffnet.»

Ist das Zitat richtig, muss man sich fragen, wieso ausserhalb eines Strafverfahrens ermittelt wird (doch nicht etwa um die lästigen Verteidigungsrechte nicht beachten zu müssen? oder weil es einfach bequemer ist, informell zu ermitteln?) und ob der Presse gegenüber solche Bestätigungen überhaupt abgegeben werden dürfen. Es kann kaum richtig sein, dass die Betroffenen aus der Presse erfahren, dass ihr Verhalten gerade auf die Erfüllung von Straftatbeständen informell untersucht wird.