Neues Ungemach für die Bundesanwaltschaft?
Gemäss einer neuen – extrem knappen – Medienmitteilung hat der Bundesrat eine ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes (Art. 16 Abs. 3 BStP) eingesetzt:
Im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens des Bundes wurden verschiedene Vorwürfe erhoben. Da sich diese gegen Mitarbeitende der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft richten, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft selber geführt werden. Deshalb hat der Bundesrat die Berner Untersuchungsrichterin Anastasia Falkner als ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes eingesetzt.