Nicht jeder Handel mit Hanfprodukten illegal
Mit dieser Begründung hat das Kassationsgericht des Kantons Zürich die Verurteilung eines Gesellschafters aufgehoben, der nicht gewusst haben will, dass „seine“ Gesellschaft illegale Hanfgeschäfte tätigte. Die Vorinstanz habe gemäss NZZ (Artikel nicht online) nicht dargelegt, weshalb der Gesellschafter die illegalen Tätigkeiten hätte erkennen können. Schliesslich sei nicht jeder Handel mit Hanfprodukten illegal. Die Erwägungen der Vorinstanz seien nicht nachvollziehbar und daher willkürlich.