Nicht rechtskonform gesiegelt

Die Zwangsmassnahmengerichte des Kantons Aargau scheinen die Entsiegelungsgesuche der Staatsanwaltschaft kritisch zu prüfen (was in anderen Kantonen eher weniger zutrifft). Das kann dazu führen kann, dass auf Entsiegelungsgesuche nicht eingetreten wird, wenn die entsprechenden Informationsträger  “nicht rechtskonform gesiegelt” wurden.

Darüber schien die Staatsanwaltschaft Baden derart ungehalten, dass sie sich mit Beschwerde an das Bundesgericht wendete und in der Aufregung übersah, dass sie das gestützt auf dessen Rechtsprechung gemäss BGE 142 IV 196 gar nicht durfte (BGer 1B_4/2022 vom 20.06.2022).

Dem Bundesgerichtsentscheid ist leider nicht zu entnehmen, wie das ZMG sein Nichteintreten genau begründet hat.