… nicht schön oder nicht legal

Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Kantonsgerichts BL auf, das einen Anwalt wegen Ehrverletzung verurteilt hatte. Der Anwalt hatte im Plädoyer über die Gegenpartei ausgeführt, ihr Mittel seien nicht schön oder nicht legal. Das Bundesgericht erkannte, die inkriminierte Äusserung sei durch die Berufspflicht des Amwalts im Sinne von Art. 32 StGB gerechtfertigt (BGE 6S.415/2004 vom 23.06.2005). Der Entscheid ist zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen.