Nicht verwertbares Geständnis
Das Bundesgericht kassiert ein Urteil, das auf einem nicht verwertbaren Geständnis basierte (BGer 6B_883/2013 vom 17.02.2014) . Dieses hatte der Beschwerdeführer in einem Fall notwendiger Verteidigung ohne Verteidiger zu Protokoll gegeben, später aber widerrufen.
Das Urteil des Bundesgerichts basiert auf der Anwendung von Art. 130 f. StPO:
Au vu des informations à disposition du ministère public, le recourant était, à tout le moins dès ce moment, soupçonné de réaliser les conditions du cas grave au sens de l’art. 19 al. 2 let. b et c LStup. La peine privative de liberté à laquelle il s’exposait en cas de condamnation était de minimum un an. Il remplissait donc les conditions d’une défense obligatoire au sens de l’art. 130 let. b CPP, qui était, au vu des informations à disposition de la police et du ministère public au moment de l’audition du recourant, d’emblée reconnaissable. En application de l’art. 131 al. 1 et 2 CPP, il appartenait au ministère public de pourvoir à ce que le recourant soit assisté d’un défenseur à tout le moins au moment de rendre l’ordonnance d’ouverture d’instruction.
Lors de l’audience de jugement du 24 août 2012, le recourant a été réentendu (pièce 339, p. 1359 ss dossier cantonal). A cette occasion, il est revenu sur ses déclarations du 19 décembre 2011 et a contesté l’ensemble des faits reprochés, sous réserve de sa consommation de marijuana. Dès lors que l’administration de la preuve a été répétée et que la nécessité d’une défense aurait dû être reconnue, l’audition du recourant du 19 décembre 2011 était inexploitable en application de l’art. 131 al. 3 CPP. L’autorité de jugement devait donc écarter ces déclarations et ne pouvait les utiliser comme moyen de preuve pour condamner le recourant. Le jugement attaqué devra être annulé et la cause renvoyée à la cour cantonale pour nouvelle décision. Il lui incombera de procéder à une nouvelle appréciation des preuves, sans l’audition du 19 décembre 2011 (E. 2.3).
Ich wurde im Juni 2015 in Basel in meinem Haus überfallen, verhaftet und für fast vier Monate in das Untersuchungsgefägnis Waaghof gesperrt. Der Zürcher Anwalt Eric Stern schrieb einen Brief an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, in dem er darauf hinwies, dass mit mir eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse. Die Staatsanwaltschaft ignorierte den Brief.
Während meiner Inhaftierung war mein damaliger sogenannter Verteidiger praktisch während der ganzen vier Monate während der Verhöre nicht anwesend, obwohl die Schweizerische Strafprozessordnung eindeutig aussagt, dass nach zehn Tagen Untersuchungshaft ein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegt. Als der Menschenrechtsanwalt Edmund Schönenberger davon erfuhr, suchte er das Untersuchungsgefägnis Waaghof auf und verlangte vom Staatsanwalt, dass er zu mir durchgelassen wird. der Staatsanwalt lehnte das jedoch ab, so dass ich weiterhin ohne Verteidiger verbleiben musste.
Alsdann meldeten sich eine deutsche Menschenrechtlerin und eine deutsche Menschenrechtsanwältin bei der Staatsanwaltschaft und forderten eine Besuchserlaubnis an. Doch auch dieser Besuchsantrag wurde abgelehnt.
Nach den beiden Damen meldete sich auch eine Vertreterin des deutschen Ahriman-Verlags, bei dem ich als politischer Autor Bücher schreibe, bei der Staatsanwaltschaft und verlangte auch eine Besuchserlaubnis, was vom Staatsanwalt erneut abgelehnt wurde.
Während der von Ermittlern der Staatsanwaltschaft mit äusserster Aggressivität geführten Verhöre entstanden Protokolle mit manipuliertem Inhalt, der meinen eigentlichen Aussagen in keiner Weise entsprach. Als ich den Untersuchungsbeamten darauf hinweisen wollte, so blockte er sofort ab. Ich weigerte mich, an weiteren Verhören teilzunehmen, bis der Ermittler schliesslich nicht darum herum kam, mir zu erlauben, am Ende eines der Protokolle darauf hinzuweisen, dass ich unter Druck gesetzt und terrorisiert werde.
Seit sechs Jahren versuche ich nun, das Appellations- und auch Strafgericht Basel-Stadt darauf hinzuweisen, dass die damals von der Staatsanwaltschaft angwandte Methoden illegal und die so entstandenen Protikolle nicht verwertbar sind, jedoch stellen sich beide Gerichte stumm und taub und gehen nicht darauf ein.
@Alexander Dorin: Diese Geschichte wundert mich. Die Einvernahmen ohne Anwesenheit des Anwalts sind bei notwendiger Verteidigung sicher nicht verwertbar. Auch in Basel nicht.
Verwertbar oder nicht, das ist eine Sache. Das Problem dabei ist, dass ich beim Appellationsgericht Basel-Stadt dagegen Einsprache erhoben habe. Ich verlangte zudem, dass der verantwortliche Staatsanwalt sofort durch einen anderen Staatsanwalt ersetzt wird, da er sich illegaler Methoden bediente. Die Nichtanwesenheit eines Anwalts während der Untersuchungshaft war ja zudem leider nur einer von zahlreichen Verstössen gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und meine Menschenrechte.
Angefangen hatte es bereits, als die Staatsanwaltschaft einige Tage nach meiner Verhaftung eine Meldung an diverse Medien und Institutionen schrieb, in der darüber informiert wurde, dass Alexander Dorin verhaftet wurde. In einigen Schweizer Medien erschien darauf Artikel, die gegen mich als politischen Publizisten gerichtet waren. Zeitgleich leitete die Staatsanwaltschaft diese Meldung auch an das serbische Konsulat in der Schweiz weiter, obwohl ich 2015 gar keine serbische Staatsbürgerschaft besass. Mit welchem Recht leitet die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt solch eine Meldung an diverse Medien und an das Konsulat eines Landes weiter, dessen Staatsangehöriger ich nicht war?
Während fast vier Monaten Untersuchungshaft erhielt ich keine Wechselkleider, so dass ich andere Häftlinge darum bitten musste, dass sie mir ihre gebrauchte Wäsche ausleihen, die ich unter dem Wasserhan mit Seife waschen musste. Hätte ich das nicht getan, ich hätte mir zu 100% eine Infektion eingefangen. Was sind das für Zustände?
Während meiner Haft schrieb die Staatsanwaltschaft Briefe an diverse Institutionen, in denen behauptet wurde, ich sei der Chef einer organisierten Bande, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen habe (Hanf), was reiner Unfug ist. Aber ganz davon abgesehen, wie kann jemand noch während seiner Untersuchungshaft gegenüber Institutionen vorverurteilt werden, ohne dass die Ergebnisse der Ermittlungen vorlagen, ohne Angklageschrift, ohne Gerichtsverhandlung und ohne Verurteilung?
Diese Vorverurteilung der Staatsanwaltschaft gegenüber diversen Institutionen hätte mich fast mein Haus gekostet, das ich 2005 legal von meiner Mutter geerbt habe. Eine Bank, bei der ich die Hypothek meiner Liegenschaft laufen habe, wollte mir aufgrund dieser Vorverurteilung meine Hypothek kündigen, was mit dem Verlust der Liegenschaft gleichzusetzen wäre, da die Staatsanwaltschaft beim Grundbuchamt hat sperren/beschlagnahmen lassen. Diese Beschlagnahmung hält übrigens seit sechs Jahren an – ohne jegliche Begründung. Mein Treuhänder konnte es nur mit grosser Mühe hinkriegen, dass mir die Hypothek nicht gekündigt wurde. Ich musste einen Bürgen für das Haus finden, zudem wurden mir 33’000 Fr aus meiner Lebensversicherung gesperrt. Seither existiert nach wie vor die nicht unrealistische Gefahr, dass sich die Hypothekgeberin jeder Zeit umentscheidet. Mit welchem Recht wurde ich von der Staatsanwaltschaft gegenüber diversen Institutionen vorverurteilt und mit welchem Recht spielt man mit meiner Existenz?
Doch leider hört die absurde Geschichte auch hier nicht auf. Diverse meiner Bekannten haben beglaubigte Aussagen gemacht, die bweisen, dass diese Bekannte damals von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt (erpresst) wurden. Ein Teil dieser Zeugeanaussagen wurden bereits im Internet veröffentlicht:
https://parseundparse.wordpress.com/2019/03/16/skandalfall-alexander-dorin-vs-staatsanwaltschaft-basel-stadt-die-zeugen-sprechen-teil-1/
Nicht wenige dieser Zeugen wurden von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt anhand von rein gar nichts und unter Abwesenheit von jeglichen Beweisen verurteilt. Unter diesen Bekannten war auch ein Basler Medienschaffender, mit dem ich Kontakt im Zusammenhang mit meinen Büchern hatte. Im Internet wurde auch über diesen Skandal ausführlich berichtet:
https://parseundparse.wordpress.com/2020/02/17/der-basler-staatsanwalt-markus-hofer-und-seine-kriminellen-machenschaften/
Die Liste der Rechtsbrüche der Basler Statsanwaltschaft liesse sich noch lange weiterführen. Einige Beweise für diese Rechtsbrüche wurden ebenfalls im Internet veröffentlicht:
https://parseundparse.wordpress.com/2019/10/22/neue-dokumente-im-skandalfall-alexander-dorin-vs-staatsanwaltschaft-basel-stadt-bezeugen-justizkorruption/
Fazit: seit sechs Jahren sind meine Liegenschaft und mein Erspartes von der Statsanwaltschaft Basel-Stadt mit Beschlag belegt. Seit sechs Jahren habe ich keine Anklageschrift, keinen Prozess und keine Verurteilung. Und wenn ich mich dagegen bei den Gerichten beschwere, so werde ich regelmässig unter fadenscheinigen Ausreden abgespiesen. Was hat das alles noch mit einem Rechtsstaat zu tun?
Mich verwundert das nicht wirklich. Ich verfolge den politischen Fall Alexander Dorin seit fast sechs Jahren. Dabei sind mir Beweise zur Einsicht gegeben worden, die keinen Spielraum für Zweifel an der illegalen Vorgehensweise einiger Staatsanwälte in Basel Stadt offen lassen.
Wobei ich hinzufügen muss, dass Alexander Dorin bei Weitem nicht das einzige Opfer mehr als fragwürdiger Justizmachenschaften in der Schweiz ist, was die Sache aber keinesfalls besser macht.
Herr Dorin,
ich versuche solche Fälle zu sammeln auf der Website (in meinem Namen verlinkt).
Sie dürfen auf meiner Website Ihre Geschichte einkopieren, jedoch bitte ohne Namensnennung von Personen.
Und Herr Jeker (Betreiber dieses Blogs) könnte sich Ihre Akten mal anschauen und vielleicht auch einen Artikel über Ihren Fall machen.
Mit freundlichen Grüssen
Alexander Moshe
Das Strafgericht wird die aussergerichtlichen Aktivitäten des Herrn D. sicherlich angemessen zu würdigen wissen.
Lieber Markus Omlin. Der deutsche Ahriman-Verlag hat ja bereits einen Hintergrundbericht über Ihre Aktivitäten veröffentlicht, nun werden auf anderen Platformen weitere Berichte folgen.
Ich habe bisher noch nie irgendwo gelesen, dass man publizistisch-journalistische Aktivitäten als ‚aussergerichtliche Aktivitäten‘ bezeichnet. Aber dass es dem Gericht lieber wäre, dass über die Machenschaften der Basler Staatsanwaltschaft geschwiegen würde, das wiederum kann ich verstehen.
Ich denke eher, dass das Publikum die Offenlegungen der illegalen Machenschaften der Basler Justiz zu würdigen weiss.
@ Thorsten
Was mich verwundert aber hier keinen so interessiert ist die Tatsache das trotz mehrerer Zwangsmassnahmen die Sache schon über 6 Jahre geht. Wurde schon eine Anklage verlesen? Haben Sie hier Hintergrundwissen?
Nein, offiziell gibt es noch keine Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat einerseits das Problem, dass die Beweise für ihre Rechtsbrüche bereits mehrfach im Internet veröffentlicht wurden, während sie es sich gleichzeitig nicht erlauben kann, zuzugeben, dass sie Rechtsmissbraucht berieben hat. Während der letzten sechs Jahren hat sie auf den Faktor Verzögerung gesetzt.
Falls Ihre Vorwürfe zutreffen, dann stellen diese nicht (bloss) Rechtsmissbrauch, sondern möglicherweise Straftaten der Justizpersonen dar. Aber justizintern deckt man sich auf allen Stufen gegenseitig, folglich haben die rechtlich nichts zu befürchten. Die wissen das und deshalb erlauben die sich ja diese organisierte Kriminalität. Strafanzeigen und Befangenheitsanträge sind daher wirkungslos.
Ihnen bleibt m.E. nur, die Dinge zu veröffentlichen. Aber wenn Sie dabei keine Namen nennen, sondern kryptisch von „Staatsanwaltschaft“ sprechen, wird Ihre Kritik von vornherein ein Rohrkrepierer bleiben. Und die Betroffenen freuen sich über die gewährte Anonymisierung. Ihren sogenannten Star-Verteidiger haben Sie ja auch namentlich genannt.
Eine Stärke von diesem Blog: es kommen selbst eher durchschaubare Personen wie Herr Dorin ( der so nicht heisst, aber leicht im Internet zu finden ist ) zu Wort.
Ein Ziel hat Herr Dorin aber erreicht: Sein Haus ist wohl weiterhin beschlagnahmt ( Glückwunsch! ) und es kommen laufend neue Verfahren hinzu. Schlechtverteidigt ist Herr Dorin nicht, nur vielleicht etwas „schlecht beraten“
Interessant ist es, wenn Personen wie z.B. Markus Omlin (ehemals Kuhnke), einem Justizopfer vorwerfen, ‚durchschaubar‘ zu sein, nur weil sich dieses gegen die diversen Machenschaften der Schweizer Justiz zur Wehr setzt. Wer sich daran stört, dass sich Menschen gegen Justiz-Machenschaften zur Wehr setzen, der muss selber mit der Justiz verbändelt sein. Im Fall Markus Omlin scheint das der Fall zu sein, worüber auch z.B. der deutsch Ahriman Verlag berichtete.
Mein neuestes Interview mit Querverweisen zu zahlreichen Fakten zum Thema:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27348&fbclid=IwAR1Fa1znFTo2mDeAViI6ve0gUMw5j3LhP4SDt0jwBKZA1frkFvlN76p_SiU
Weiteres Urteil:
Neues Urteil: DGS.2020.13
Der Gesuchsteller machte geltend, er beziehe eine Teilrente der IV von CHF 800.– und habe aus Geldnot gefürchtet, dass er seine Liegenschaft an der XXX-Strasse verkaufen müsse. Daher habe er etwas machen wollen, das «nicht schwerstkriminell» sei. Er habe alles in allem etwa zehn bis zwölf Kilogramm Marihuana gehandelt (Protokoll Zwangsmassnahmengericht vom 19. Juni 2015, Ordner Band 3, Datei Teil 1.pdf S. 439; vgl. auch Schreiben des Gesuchstellers an Staatsanwalt D____ vom 13. Juli 2015, Datei Teil 1.pdf S. 451).
MIt freundlichen Grüssen
Recht in Basel
Das sagt nicht viel, habe ich doch selber schon in vier Fällen von meinen Mandanten in Litauen erfahren wie sie über Tage in der vorläufigen Festnahme oder angeordneten U-Haft ohne anwaltliche Vertretung unter psychischen Druck gesetzt wurden um Geständnisse zu machen für Taten die sie nicht gestehen wollten. Das dann eine Person unter dieser Stresssituation falsch reagier, zumal ohne anwaltliche Vertretung oder falscher anwaltlichen Beratung, ist nicht verwunderlich. Habe ich doch mit einem Basler Anwalt doch schon einmal ein ernstes Wort geredet, hatte er doch meinem Mandanten geraten „zu gestehen, so würde er aus der Haft kommen“ und am Ende war eine Einstellung drin. Kurz, das sagt noch lange nichts.
Wie die Sache ausging:
https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/strafgericht-basel-wegen-hanfhandels-serbischem-enthuellungsjournalist-krljic-droht-bei-einreise-sofort-knast-ld.2451293?reduced=true