Noch ein Zitat aus dem eben genannten Vorschlag

“Verdächtige, manchmal sogar die Strafverfolgungsbehörden, von denen sie verhört werden, verfügen nicht immer über umfassende Kenntnisse der betreffenden Rechte. Wenn Verdächtige bei der Festnahme ordnungsgemäß über ihre Rechte Bescheid wüssten, gäbe es weniger Beschwerden über Justizirrtümer und Verletzungen der EMRK. Eine einfache, kostengünstige Möglichkeit zur Sicherstellung ausreichender Kenntnisse besteht darin, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, eine kurze, standardisierte schriftliche Übersicht über die grundlegenden Rechte die „Erklärung der Rechte“) zu verfassen, die allen Verdächtigen bei erster Gelegenheit, jedenfalls aber vor dem Verhör, in einer Sprache ausgehändigt werden muss, die sie verstehen.”