NZZ und die Kuscheljustiz
NZZonline bietet zum Thema Kuscheljustiz ein Dossier „Strafrecht in der Kritik„. Die NZZ-Kommentatoren bleiben wie üblich vornehm und unverbindlich. Während die NZZaW dem Mainstream auf den Leim geht, scheint die NZZaS immerhin etwas kühleren Kopf zu bewahren:
fon (NZZ am Wochentag):
Die Debatte im Nationalrat hat klar gezeigt, dass im Strafrecht ein neuer Zeitgeist weht. Es ist nicht mehr wie noch vor zwanzig Jahren, als man an den Universitäten den Jus-Studenten von einer besseren Zukunftswelt ohne Gefängnisse vorschwärmte und die Resozialisierung des Delinquenten als einzigen Strafzweck gelten liess. Und das ist gut so. Denn beim Strafrecht geht es auch um Billigkeit gegenüber dem Opfer und um Vergeltung. Nur so kann der Staat dem öffentlichen Bedürfnis nach Gerechtigkeit entsprechen und glaubwürdig bleiben.
lzb (NZZ am Sonntag):
Andere, drängendere Fragen bleiben demgegenüber unbeantwortet: Haben Verschärfungen im Strafrecht wirklich die gewünschte Wirkung? Trifft es zu, dass härtere Strafen zu mehr Sicherheit führen? So klar ist das nicht. Wer mehr Sicherheit für die Bevölkerung will, kann es nicht bei Verschärfungen im Strafrecht bewenden lassen. Vielmehr braucht es einen klugen Mix aus verschiedenen Massnahmen, ähnlich wie im Kampf gegen Drogen.
Ähnlich ist die Stossrichtung im Tages-Anzeiger (Mooser), dessen Frage Sind Schweizer Jugendliche die gefährlichste Spezies der Welt? alles sagt.