Obergericht ZH c. Bundesgericht

Auch Oberrichter dürfen das Bundesgericht kritisieren. Und über seine Rechtsprechung hinwegsetzen dürfen sie sich vermutlich auch. Jedenfalls können sie es und tun es auch. Eine andere Frage ist, ob das besonders klug sei.

Anlass zu Kritik am Bundesgericht gab bekanntlich ein Entscheid über die verfassungswidrige Richterinnentätigkeit von Gerichtschreiberinnen am Obergericht des Kantons Zürich (vgl. meinen früheren Beitrag). Diesen Entscheid hat das Bundesgericht jüngst bestätigt (BGer 1B_519/2022 vom 01.11.2022). Offenbar findet man sich in Zürich aber nicht damit ab und versucht sein Glück weiterhin (vgl. dazu den Paywall geschützten Bericht im Tages-Anzeiger). Dem Vernehmen nach arbeiten auch andere Kantone an “cleveren” Lösungen, mit denen sie die lästige Rechtsprechung des Bundesgerichts zu umgehen versuchen.