Obergericht ZH c. Bundesgericht
Auch Oberrichter dürfen das Bundesgericht kritisieren. Und über seine Rechtsprechung hinwegsetzen dürfen sie sich vermutlich auch. Jedenfalls können sie es und tun es auch. Eine andere Frage ist, ob das besonders klug sei.
Anlass zu Kritik am Bundesgericht gab bekanntlich ein Entscheid über die verfassungswidrige Richterinnentätigkeit von Gerichtschreiberinnen am Obergericht des Kantons Zürich (vgl. meinen früheren Beitrag). Diesen Entscheid hat das Bundesgericht jüngst bestätigt (BGer 1B_519/2022 vom 01.11.2022). Offenbar findet man sich in Zürich aber nicht damit ab und versucht sein Glück weiterhin (vgl. dazu den Paywall geschützten Bericht im Tages-Anzeiger). Dem Vernehmen nach arbeiten auch andere Kantone an “cleveren” Lösungen, mit denen sie die lästige Rechtsprechung des Bundesgerichts zu umgehen versuchen.
Ich habe die Kritik von dem Oberrichter gelesen. So weit ich seine Argumentation verstanden habe, bringt er aber keine juristische Kritik an der diesbezüglichen bundesgerichtlichen Praxis vor? Oder habe ich da etwas übersehen?
Ich glaube er sagt so etwas wie, dass diese Urteile einen Eingriff in die Organisationsautonomie der Zürcher Justiz seinen. Oder anders gesagt: So weit kommt es ja noch, dass BV und EMRK der gottähnlichen Züricher Justiz vorschreiben, wie sie Spruchkörper zusammensetzten darf.
Ich habe selten eine arrogantere und rechtsstaatsfeindlichere Wortmeldung eines (Ober!-)Richters und noch dazu Kammerpräsidenten gehört. Dann müssen die armen Oberrichterinnen und Oberrichter für ein paar Monate einige Überstunden leisten bis das Parlament Ersatzrichterinnen und Richter gewählt hat, die BV- und EMRKkonform beigezogen werden können. Finden werden sich wohl genug qualifizierte Leute (z.B. Rechtsprofessoren und Strafverteidiger). Das klappt am Bundesgericht im übrigen auch seit vielen Jahrzehnten. Dort werden auch keine Gerichtsschreiber zugleich als nebenamtliche Bundesrichter eingesetzt.
Ja die Gerichte machen oder versuchen es wie die Legislative, wird ein Vorstoss nicht beim erstenmal angenommen klappst bestimmt beim zweiten, dritten oder 10x.
Nein heisst ja nicht Nein sondern steht für
Noch
Ein
Input
Nötig
Oder
Noch
Entscheide
Ich
Nicht
Bescheiden kann man es dann nur nennen wenn die Gesetze oder Abstimmungen wie gewünscht sind, dann beruft man sich darauf bzw das der Pöbel das ja sobene abgelehnt hat womit dies zu respektieren sei.
EMRK rügen in der Schweiz.
Es gab doch da mal diesen Rechtsanwalt A/B der jetzt in Luxemburg domiziliert sein soll…..