"… oder vielleicht doch die Bundesanwaltschaft?"

Die im letzten Beitrag erwähnte Pressemitteilung wurde laut Weltwoche.ch offenbar als elektronisches Word-Dokument verschickt. Eigentlich sollte man ja wissen, dass solche Dokumente zahlreiche Informationen enthalten, die nicht für den Empfänger bestimmt sind (Anwälte machen sich schon fast einen Sport daraus, solche Informationen aus der elektronischen Korrespondenz offenzulegen).

Peinlich ist zunächst, dass dies den Strafverfolgungsbehörden des Bundes offenbar unbekannt ist. Noch peinlicher ist, dass das Dokument den Informationsschef der BA als Autor ausweist. Ein Beweis für die Urheberschaft ist das nicht. Sehr professionell wirkt es freilich nicht, gerade wenn man im für den Empfänger bestimmten Teil des Dokuments über alle Massen die Unabhängigkeit glaubhaft machen will.