OSINT-Ermittlungen im Strafprozessrecht
Immer wenn ich bisher als Strafverteidiger die Verwertbarkeit von Beweismitteln, die sich auf OSINT stützten, in Zweifel gezogen hatte, erntete ich richterliches Kopfschütteln. Dass ich damit vielleicht doch nicht ganz so weit daneben lag, belegt eine neue Publikation:
Monika Simmler / Giulia Canova, Rechtmässigkeit von Open Sourc-Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden, in: RISIKO & RECHT 01/2024, 73 ff.)
Was soll wohl an OSINT nicht verwertbar sein? Wenn ich im Internet öffentlich zugängliche Quellen anzapfe, darf ich das selbstverständlich tun. Einfach nur der Versuch, ein weiteres Gefechtsfeld zur Behinderung des Verfahrensganges zu eröffnen! Wird aber scheitern, das garantiere ich Ihnen jetzt schon.
@pk: unser anonymes Grossmaul wieder einmal. Lesen Sie doch einfach den Beitrag und erklären Sie, wo er nicht schlüssig ist. Anonym sollte das doch möglich sein.
Glücklicherweise gibt es zu diesem Thema auch noch andere Beiträge, die das Ganze nicht so praxisentfernt und aktivistisch abhandeln.
@Lisa T.: Beispiel?