Teilnahmerecht bei Fotowahlkonfrontation
Die Durchführung einer Fotowahlkonfrontation ist eine teilnahmefähige bzw. teilnahmepflichtige Beweiserhebung. Teilnahmeberechtigt sind die Parteien und die Verteidigung (BGer 6B_506/2024 vom
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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