Perincek v. Switzerland

Die Schweiz kassiert in Strassburg eine wohl verdiente Niederlage, die sie durch ihren Weiterzug an die Grosse Kammer selbst noch verstärkt hat. Das Urteil ist 134 Seiten stark (EGMR, PER?NÇEK v. SWITZERLAND, App. No 27510/08 vom 15.10.2015; s. meine früheren Beiträge) und hält fest, dass es nicht notwendig war, Perincek für seine dümmlichen Äusserungen zu bestrafen.

In der Schweiz wird das Urteil mehrheitlich sicher nicht verstanden werden. Man wird eine Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit für brandgefährlich halten. Zudem ist es in der Schweiz grundsätzlich immer notwendig, alle Handlungen oder Unterlassungen auf strafrechtliche Relevanz zu untersuchen und die Beschuldigten dann auch zu verurteilen, denn sonst kann man ihnen ja nicht einmal die Kosten des Verfahrens auferlegen und muss sie noch entschädigen.