Pflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft BE unterliegt mit einer Beschwerde vor Bundesgericht. Sie glaubte, die Fehler der Staatsanwaltschaft (fehlende Konfrontationseinvernahme) abschieben zu können. Obergericht und Bundesgericht sind anderer Meinung (BGer 6B_1219/2019 vom 24.04.2020):
Die Beschwerdeführerin scheint in diesem Zusammenhang zu verkennen, dass grundsätzlich die Behörde, nicht die beschuldigte Person für den ordnungsgemässen Gang des Verfahrens, namentlich für die Wahrung der Parteirechte, zuständig ist (E. 2.2.2).