plädoyer 4/13
Die neue Ausgabe 4/13 des „plädoyer“ enthält Beiträge, die man sich als Strafverteidiger nicht entgehen lassen sollte. Sehr bereichernd ist insbesondere der Beitrag von Kollege Stephan Bernard (Anregungen für ein gutes Plädoyer der Verteidigung).
Eher von der komischen Sorte sind dafür die Äusserungen eines anderen Kollegen, der sich als „Kämpfer für saubere Geschäfte“ präsentiert und mit folgender Begründung nicht als Strafverteidiger auftritt:
Ich kenne aus meiner Zeit als Staatsanwalt zu viele rechtliche Lücken. Dieses Wissen will ich als Anwalt nicht zur Verfügung stellen.
Ob ihm bewusst ist, dass er sich mit einer solchen Äusserung rückwirkend auch gleich als (ehemaliger) Staatsanwalt disqualifiziert?