Politiker aus dem Kanton Aargau

Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines “Politikers aus dem Kanton Aargau” wegen Diskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 erster Satzteil StGB (BGer 6B_1477/2022 vom 24.04.2024, Fünferbesetzung, Medienmitteilung):

Die Ausdrücke “Männer afrikanischer Herkunft” und “afrikanische Flüchtlinge” sind als Bezeichnung für eine Ethnie und Rasse im Sinne von Art. 261bis StGB zu qualifizieren (E. 3.5). 

Der “Politiker aus dem Kanton Aargau” äusserte sich im Rahmen der politischen Debatte zur Abstimmungsvorlage “Ehe für alle”. Zur Verurteilung gereichte im Ergebnis der Umstand, dass er mit seinen Äusserungen weder von ihm beanstandete Missstände in den Vordergrund stellte, noch einen sachlichen Beitrag zu einer politischen Debatte leistete. Der mit der Bestrafung verbundene Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit war daher verhältnismässig.