Politiker aus dem Kanton Aargau
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines “Politikers aus dem Kanton Aargau” wegen Diskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 erster Satzteil StGB (BGer 6B_1477/2022 vom 24.04.2024, Fünferbesetzung, Medienmitteilung):
Die Ausdrücke “Männer afrikanischer Herkunft” und “afrikanische Flüchtlinge” sind als Bezeichnung für eine Ethnie und Rasse im Sinne von Art. 261bis StGB zu qualifizieren (E. 3.5).
Der “Politiker aus dem Kanton Aargau” äusserte sich im Rahmen der politischen Debatte zur Abstimmungsvorlage “Ehe für alle”. Zur Verurteilung gereichte im Ergebnis der Umstand, dass er mit seinen Äusserungen weder von ihm beanstandete Missstände in den Vordergrund stellte, noch einen sachlichen Beitrag zu einer politischen Debatte leistete. Der mit der Bestrafung verbundene Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit war daher verhältnismässig.
Ist irgendwo der Gesamtzusammenhang nachzulesen? So wie die als strafbar verfolgte Tat durch in Gänsefüsschen gesetzte Satzfetzen oder Einzelworte geschildert wird, genügt es, offensichtlich, wenn jemand nur schon Afrika oder afro erwähnt, um sich massive Einschränkungen der Meinungsäusserung gefallen lassen zu müssen.
Das Recht folgt ja üblicherweise der Sache. Mit der folgenden Aussage verbaute der Politiker den Gerichten den Weg zu einem allfälligen Freispruch:
Interessant finde ich, dass der Politiker mit Luzi Stamm von einer schillernden Persönlichkeit verteidigt wurde.
@Martin Steiger: Schillernde Persönlichkeit, in der Tat. Und zudem auch ehemaliger Richter.
Machte das „figgifiggi“ das votum zu keinem sachlichen Beitrag? , hätte er von Missbrauch oder sexueller Interaktion gesprochen wäre es dann geschützt gewesen von der Meinungsfreiheit? Was waren es ? Linke Richter? Keine SVPler anwesend für Luzi & Naveen?