Polizei in Chatrooms

Gemäss NZZ Online ist erneut ein Chatter in die Fänge der Polizei geraten, der sich mit einem angeblich 14-Jährigen verabredet hatte. Der zuständige Einzelrichter verurteilte den Chatter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 5 Monaten wegen unvollendeten, untauglichen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern.

Mit Hinweis auf einen neuen Entscheid des Bundesgerichts (gemeint ist wohl BGE 6P.180/2004 vom 13.03.2005) bezeichnete der Einzelrichter die Argumentation des Angeklagten, er hätte sich bestimmt nicht auf einen sexuellen Kontakt eingelassen, als irrelevant.