Polizeiberuf als Straferhöhungsgrund?

Laut Tages-Anzeiger ist ein Polizeibeamter vom Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 100.00 und zu einer Busse von CHF 5,000.00 verurteilt worden. Er hatte in seiner Freizeit einer Kellnerin das Nasenbein gebrochen. Aus dem Tagi-Beitrag:

In seinem heute eröffneten Urteil stufte das Bezirksgericht Zürich das Verschulden des heute 31-jährigen Angeklagten als sehr erheblich ein. Stark verschuldenserhöhend fiel laut Urteil ins Gewicht, dass der Angeschuldigte von Beruf Polizist ist. Ein Polizeibeamter habe in der Gesellschaft eine gewisse Vorbildfunktion und dürfe sich deshalb auch als Privatperson und auch wenn er angetrunken sei nicht zu einer Tat hinreissen lassen, wie die vom Angeklagten begangene, ist dem schriftlich begründeten Entscheid zu entnehmen (Hervorhebungen durch mich).

Wie dem Bericht weiter zu entnehmen ist, hat sich das “Problem” für die Stadtpolizei Zürich auf die im öffentlichen Dienst doch ab und zu anzutreffende Art gelöst:

Der Angeklagte hat inzwischen seinen Dienst bei der Stadtpolizei Zürich quittiert und tritt ab April 2007 eine polizeiliche Kaderstelle in einem anderen Kanton an.