Polizeigesetz BE teilweise verfassungswidrig
Die Kantone überholen sich gerade dabei, Gesetze zu schaffen, die der Polizei immer mehr Kompetenzen einräumen und ihr Zwangsmassnahmen ermöglicht, die gemäss Strafprozessordnung nur bei strafprozessualem Verdacht zulässig wären.
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Interessant ist ja, wenn das niemand ans Bundesgericht gezogen hätte.
Dann wäre ein Gesetz in Rechtskraft erwachsen, welches verfassungswidrig ist.
Eigentlich unglaublich:
Demokratisch gewählte Behörden sind nicht in der Lage, ein nach der demokratisch beschlossenen Bundesverfassung korrektes Polizeigesetz aufzustellen.
Für mich ein Beweis mehr, dass Demokratie nur bedingt funktioniert und dass die Mehrheit der Parlamentarierer objektiv unfähig sind, ihr Amt korrekt auszuführen.
In solchen Fällen sollten diejenigen Parlamentarierer, welches das Gesetz angenommen haben, von künftigen Gesetzgebungsprozessen ausgeschlossen sein, da sie objektiv nicht dazu in der Lage sind.